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Wohnmobil steuerlich absetzen

*****ajo Paar
238.204 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wohnmobil steuerlich absetzen
Wer fernab der Heimat arbeitet, und am Arbeitsort in einem Wohnmobil übernachtet, kann die Kosten für die Einrichtung, Kalt- und Warmmiete, Heimfahrten etc. unter Umständen im Rahmen der Werbungskosten als „doppelte Haushaltsführung“ von der Steuer absetzten.

Was vielen nicht bekannt ist:

Die zweite „Wohnung“ kann auch ein Wohnmobil sein, das fest vor Ort steht und den Anforderungen eines Zweithaushaltes genügt.

Wird das Wohnmobil dagegen nicht nur zum Schlafen während der Arbeitswoche genutzt, sondern auch für die regelmäßigen Heimfahrten, fällt der Steuervorteil weg.
****000 Paar
467 Beiträge
Finanzamt
Wir kämpfen seit 3 Jahren um die Anerkennung als "Firmenfahrzeug". Da wir ab und an auf Messen fahren, hat sich rein rechnerisch für uns ein Wohnmobil mehr rentiert als die überteuerten Hotels...leider ist unser Finanzamt bis heute uneinsichtig *snief*
*****ajo Paar
238.204 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Es gibt ein Urteil des des FG Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 1238/08).

Darin heisst es:

Es ist erforderlich, die Kosten der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte aufzuteilen.

Von einem Wohnen und dem Führen eines zweiten Haushalts am Beschäftigungsort könne bei einem Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche nicht die Rede sein, wenn das Wohnmobil, nicht am auswärtigen Standort verbleibt, sondern zu Wochenendheimfahrten genutzt wird.
**********ten79 Paar
27 Beiträge
Womo als Firmenfahrzeug
Hallo zusammen
Ein Womo als Zweitwohnsitz absetzen scheint uns der falsche/schwierigere Ansatz, denn neben dem Punkt der einheitlichen Haushaltsführung muss man ja auch behördlich am Zweitwohnsitz gemeldet sein mit "fester" Adresse.
Erfolgsversprechender ist der Ansatz, das Womo als Firmenfahrzeug einzusetzen. Ist uns schon klar, dass das für Angestellte nicht in Frage kommt (da müsste das Womo über die Entfernungspauschale - die glauben wir genau hoch ist wie beim PKW - amortisiert werden, auch eher nicht rentabel).
Bei Angestellten mir wechselndem Einsatzort (Montage/Übernachtungen) kann sich ein Womo auch teilw. über Spesen finanzieren lassen.
Als Firmenfahrzeug geht das aber schon (haben wir schon problemlos durchbekommen). Man muss aber so ehrlich wie genau nachweisen können, dass das Fahrzeug mind. 50 % betrieblich genutzt wird. Das ist dann schon ein Menge, wenn man ja noch mehrere Wochen im Jahr privat unterwegs ist. Und die Verhältnismäßigkeit wie bei jedem Betriebs PKW muss gewahrt bleiben, als keinen Liner absetzten, wenn man nur 30000 € im Jahr verdient :).
Ein guter Steuerberater macht dann den Rest.
*******s79 Mann
131 Beiträge
Hihi
Da wir eine Spedition haben und unsere Reisemobil nicht als Wohnmobil oder dergleichen angemeldet ist, ist das kein problem. Läuft als Doka und somit normaler Firmenwagen.

Gruß Frank
*******r78 Paar
138 Beiträge
DOKA
Frank was ist ein DOKA?
Wir führen ein Fahrtenbuch und rechnen den betrieblichen Anteil aufgrund der Kilometer (beruflich genutzt) ab. Auch die Abschreibung des Kaufpreises. Nachteil die Vorsteuer kann nicht abgezogen werden, da das FZG. als privat läuft. Wäre aber auch nur anteilmäßig des beruflichen Anteils möglich. Der große Vorteil ist, wenn es verkauft wird muss ich keine Steuer (volle Steuer auf den Verkaufspreis) zurück bezahlen und muss keine Gewährleistung geben.
Das haben wir mit dem Steuerberater so geregelt. Eine berufliche Nutzung (geringer 50%) hat eher Nachteile als Vorteile, deshalb lieber privat laufen lassen und anteilig abrechnen.
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