Wohnmobil steuerlich absetzen
Wer fernab der Heimat arbeitet, und am Arbeitsort in einem Wohnmobil übernachtet, kann die Kosten für die Einrichtung, Kalt- und Warmmiete, Heimfahrten etc. unter Umständen im Rahmen der Werbungskosten als „doppelte Haushaltsführung“ von der Steuer absetzten.Was vielen nicht bekannt ist:
Die zweite „Wohnung“ kann auch ein Wohnmobil sein, das fest vor Ort steht und den Anforderungen eines Zweithaushaltes genügt.
Wird das Wohnmobil dagegen nicht nur zum Schlafen während der Arbeitswoche genutzt, sondern auch für die regelmäßigen Heimfahrten, fällt der Steuervorteil weg.